Ameisen

Die Waldameisen erfüllen wichtige Funktionen im Ökosystem Wald. So besteht ihre Nahrung zum großen Teil aus Insekten, die Bäume durch ihren Fraß schädigen.

Beobachten Sie einmal das Treiben in einem Ameisenhaufen. Es ist faszinierend, den Tieren dabei zuzuschauen, wie sie - scheinbar planlos und doch perfekt organisiert - hin- und hereilen. Zerstören Sie diese Haufen bitte nicht, indem Sie z.B. mit einem Stock in ihm herumstochern.

 

Angeln

Bitte beachten Sie, dass zum Angeln in Waldgewässern ein gültiger Angelschein notwendig ist. Wenden Sie sich bitte an den Förster oder Waldbesitzer.

 

Aufsammeln von Holz

Am Boden liegende Äste, Rinde und Holz dürfen in geringen Mengen zum Eigengebrauch gesammelt werden. Das Fällen von Bäumen, das Abschneiden oder Abreißen von Ästen ist hingegen verboten. Sollten Sie mehr Holz benötigen, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Förster, der Ihnen gerne einen Holzsammelschein ausstellt.

 

Bäche

Waldbäche bieten eine gute Gelegenheit zu einem erfrischenden Fußbad. Fließgewässer dürfen jedoch nicht aufgestaut werden. Zuständig hierfür sind vielmehr die Biber, deren Flussarchitektur neue Fluss- und Auenlandschaften und damit Lebensräume für andere, zum Teil bedrohte Tierarten, schafft. Auf Uferbereiche und Feuchtbiotope ist zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt in jedem Fall Rücksicht zu nehmen, bitte betreten Sie diese nicht.

 

Beschädigen von Bäumen

Bäume sind Lebewesen. Das Einschneiden der Rinde verletzt den Baum und führt zu Wundstellen, die den Weg öffnen für Krankheitserreger und Baumschädlinge. „Liebesbeweise“ oder ähnliche „Verewigungen“ können damit zum Baumsterben führen.

 

Besteigen von Bäumen

Für Kinder bedeutet das Klettern auf Bäumen eine Menge Spaß und ist eine große Herausforderung. Denken Sie aber daran, dass dies „auf eigene Gefahr“ geschieht, und achten Sie bitte vor dem Klettern darauf, dass keine Tiere wie z.B. brütende Vögel gestört werden.

 

Betretungsverbote

Für einige empfindliche und leicht zu schädigende Forstflächen besteht ein Betretungsverbot. So dürfen z.B. Forstkulturen (Schonungen) und Pflanzgärten nicht betreten werden. Gleiches gilt für gesperrte bzw. eingezäunte Flächen und Wege. Ein Betretungsverbot besteht in einigen Ländern auch für Waldflächen, die aus Forschungsgründen unberührt bleiben sollen, wie z.B. Naturwaldzellen. Hinweisschilder machen auf die Betretungsverbote aufmerksam (s. Wandern).

 

Gewitter

Ein altes Sprichwort sagt: „Vor den Eichen sollst du weichen und die Fichten wähl´ mitnichten, auch die Weiden musst du meiden, aber Buchen sollst du suchen“. Diese mittelalterlichen Empfehlungen beruhten jedoch nicht auf statistischen Erhebungen der Blitzeinschläge, sondern auf erkennbaren Schäden an den Bäumen. Nach neuesten Erkenntnissen stimmt es jedoch nicht, dass manche Baumarten tatsächlich seltener getroffen werden; der Blitzeinschlag wird nur unterschiedlich sichtbar. Der Schutzsuchende unter dem Baum kann aber in jedem Fall vom Blitz getroffen werden. Daher sollte man unter hohen freistehenden Bäumen keinen Schutz suchen. Auf freiem Feld ist es ratsam, sich mit geschlossenen Füßen auf den Erdboden zu hocken. Im Wald bieten niedriges Gebüsch und Dickungen Schutz. Vollkommen sicher ist man im Innenraum von Fahrzeugen, die den Blitz ableiten.

 

Grillen / Lagerfeuer

Grillen (auch mit einem mobilen Campinggrill) oder das Entzünden eines Lagerfeuers ist nur an ausgewiesenen Feuerstellen erlaubt. Dabei spielt es keine Rolle, ob eine wilde Feuerstelle an einem See oder auf einer Waldlichtung oder einer Wiese im Wald betrieben wird. Die SDW rät, auf Flächen, die an Wälder grenzen, eine Mindestentfernung von 100 Metern zwischen der Feuerstelle und dem Waldrand einzuhalten, so wie es in einigen Bundesländern auch gesetzlich festgeschrieben ist..

 

Hängegleiten / Gleitsegeln

Das Hängegleiten ist durch das Luftfahrtrecht (Luftverkehrsgesetz) geregelt. Naturschutzbehörden sind durch die Luftverkehrsverordnung an den Erlaubnisverfahren beteiligt. Hierin sind auch zeitliche und räumliche Überflugbeschränkungen sowie Mindestflughöhen festgelegt.

 

Hochsitze und andere Einrichtungen

Jagdliche, fischereiwirtschaftliche, imkerliche und forstliche Einrichtungen dürfen nur von befugten Personen betreten oder benutzt werden.

 

Holzverwendung

Der umweltbewusste Verbraucher kann guten Gewissens zu heimischen Holzprodukten greifen. In den vergangenen 40 Jahren hat in Deutschland die Waldfläche um rund 500.000 Hektar zugenommen, heute beträgt sie insgesamt 11,1 Millionen Hektar, etwa ein Drittel der Gesamtfläche Deutschlands.

Dass der Wald neben seinen ökologischen Funktionen auch ‚Produktionsstätte‘ des Rohstoffes Holz ist, wird oftmals ausgeblendet: Jährlich wachsen 60 Millionen Kubikmeter Holz zu, der Holzeinschlag pro Jahr beträgt dagegen 40 Millionen Kubikmeter. Damit wird deutlich: Das Ökosystem Wald nimmt keinen Schaden, wenn man Holz nutzt – sei es als Baustoff, erneuerbarer Energielieferant, Hightech-Material oder zur Herstellung unterschiedlichster Produkte. Möglich macht es das Prinzip der Nachhaltigkeit, das in Deutschland seit 250 Jahren forstwirtschaftliches Handeln bestimmt. Danach wird immer nur so viel Holz genutzt wie auf Dauer auch nachwächst und zugleich so gewirtschaftet, dass auch Boden, Tier- und Pflanzenwelt intakt bleiben.


Hunde ausführen

Auch Hunde, die „aufs Wort“ gehorchen und nie einem Wildtier hinterherjagen würden, müssen in einigen Bundesländern im Wald an der Leine geführt werden. Nur in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen müssen Hunde im Wald nicht angeleint sein, sich jedoch im Wirkungsbereich des Besitzers befinden. Die SDW empfiehlt daher, Hunde im Wald an der Leine zu führen oder sich vorher genau über die jeweiligen Regelungen zu erkundigen. Für Hunde der zuständigen Förster und Jäger gilt diese Anleinpflicht nicht.

 

Jagd

Die Jagd ist in Deutschland nur mit einem gültigen Jagdschein möglich. Zudem müssen weitere jagdrechtliche Bestimmungen berücksichtigt werden. Die Jagd dient dem Erhalt der heimischen Tierwelt (Hege) und gleichzeitig werden Wildtierbestände reguliert, so dass die Anzahl der Tiere an den Lebensraum angepasst ist und es durch Wildtiere möglichst nicht zu Schäden in der Land- und Forstwirtschaft kommt. In den Händen der Jäger liegt häufig auch die Pflege von Biotopen und gefährdeten Tierarten.

 

Joggen und Spielen

Hier gelten die selben Bestimmungen wie beim Betreten und Wandern (s. Betretungsverbote, Wandern). Sofern keine gesonderten Verbote wie in Schutzgebieten vorliegen, darf im Wald in der Regel auch querfeldein gejoggt und auf Waldlichtungen z.B. Ball gespielt werden. Die SDW empfiehlt jedoch, beim Laufen auf den Wegen zu bleiben, um die Tiere im Wald möglichst wenig zu stören und die eigene Verletzungsgefahr zu minimieren.

 

Klettern

Nicht nur in den Hochgebirgen, sondern vor allem auch in den Mittelgebirgen hat das Sportklettern verstärkt zugenommen. Da Felsen häufig einen wichtigen Lebensraum für seltene Tier- und Pflanzenarten darstellen, ist die Nutzung von ausgeschilderten Kletterfelsen nach Ansicht der SDW die Voraussetzung für einen naturschonenden Klettersport.

 

Kraftfahrzeuge

Aus Gründen des Wildschutzes und der unbeschwerten Erholung dürfen motorisierte Fahrzeuge (Ausnahme: Krankenfahrstühle) Waldwege nur dann befahren, wenn eine Sondererlaubnis vorliegt, wie z.B. bei Waldbesitzern oder Forstbediensteten.

 

Mountainbiking

Querfeldein- oder Crossfahren ist ohne gesonderte Genehmigung grundsätzlich verboten. Das Mountainbiking und insbesondere das Off-Road-Fahren kann zu Schäden an Boden und Vegetation sowie Belastung von Wildtieren führen. Die Zerstörung der Pflanzendecke und das regelmäßige Befahren von Bergwegen fördern die Erosion und verschlechtern die Qualität der Wanderwege. Downhill-Fahrten bedeuten eine besonders starke Belastung für die Umwelt. Häufig treten auch Konflikte zwischen Mountainbikern und Wanderern auf, die sich belästigt oder – bei rasanten Bergabfahrten der Radfahrer – gar bedroht fühlen. Hier gilt es, Rücksicht zu nehmen! Für Veranstaltungen müssen gesonderte Genehmigungen bei den Forstbehörden eingeholt werden.

 

Müll

Zurückgelassener Müll im Wald führt nicht nur dazu, dass der Boden und das Grundwasser verunreinigt werden, sondern bedroht auch Tiere, die sich an Glasscherben, Blechteilen und Kronkorken verletzen können. Plastiktüten werden oft als Nahrung aufgenommen und führen dann zu schweren Gesundheitsstörungen. In Schnüren und Drähten können sich Wildtiere verfangen, und tiefe Einschnürungen führen dann zu einem langsamen und grausamen Tod.

 

Musik oder Lärm

In Schutzgebieten ist von allen Ruhestörungen abzusehen, die Wildtiere, aber auch andere Waldbesucher stören könnten. Bei Belästigung anderer Erholungsuchender durch laute Musik können auch in nicht geschützten Wäldern Geldbußen erhoben werden. Die waldtypische Geräuschkulisse, wie z.B. Vogelstimmen und Spechtgeklopfe, ist im Übrigen ein unvergleichlicher Genuss und ideal zur Entspannung.

 

Organisierte Sportaktivitäten

Für Sportveranstaltungen sind Genehmigungen bei den Forstbehörden und/oder den Waldbesitzern einzuholen. In Schutzgebieten sind sie in der Regel untersagt.

 

Parken

Das Parken im Wald oder auf Waldwegen ist nicht erlaubt, bitte benutzen Sie die besonders gekennzeichneten Wanderparkplätze. So können PKW mit Katalysatoren im Sommer, wenn Sie auf trockenen Wald- und Wiesenwegen abgestellt werden, Waldbrände verursachen, da der Katalysator während der Fahrt sehr heiß wird, und dann die Gefahr besteht, dass sich darunter befindende Vegetation entzündet.

 

Picknick

Ein Picknick im Wald ist grundsätzlich erlaubt und bietet die Gelegenheit zu einem schönen Naturerlebnis. Ausnahmen bestehen in Schutzgebieten. Der entstehende Müll muss selbstverständlich entsorgt werden (s. Müll).

 

Radfahren und Reiten

Das Radfahren und Reiten im Wald ist nur auf geeigneten bzw. gekennzeichneten Straßen und Wegen erlaubt. Die Länder haben die Möglichkeit zu näheren Regelungen. Sind gekennzeichnete Reit- und Radwege vorhanden, dürfen nur diese zum Reiten bzw. Radfahren genutzt werden.

 

Rauchen

Achten Sie bitte darauf, dass das Rauchen im Wald in vielen Bundesländern vom 1. März bis zum 31. Oktober verboten ist (in Sachsen-Anhalt vom 15. Februar bis 15. Oktober). In den Wäldern von Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen herrscht sogar ein ganzjähriges Rauchverbot.

 

Sammeln von Beeren, Nüssen und Pilzen

Beeren, Nüsse, Pilze, Kräuter, aber auch Blumen können, sofern sie nicht geschützt sind, in der Regel gepflückt oder gesammelt werden. Diese „Waldprodukte“ dürfen jedoch nur zum eigenen Gebrauch in kleinen Mengen mit nach Hause genommen werden. Für das Sammeln aus gewerblichen Gründen oder in größeren Gruppen ist eine Genehmigung des Waldbesitzers erforderlich. Ganze Pflanzen mit Wurzelballen darf man in der Regel nicht entnehmen. Beachten Sie bitte, dass in Naturschutzgebieten das Sammeln von Pilzen und Waldfrüchten zum Erhalt der Tier- und Pflanzenwelt in der Regel vollständig untersagt ist.

 

TIPP: Beim Sammeln von nahe am Boden wachsenden Früchten wie z. B. von Waldbeeren sollten Sie darauf achten, dass die Früchte vor dem Verzehr gründlich gewaschen und gekocht (!) werden, da sonst die Gefahr einer Fuchsbandwurminfektion besteht.

 

Skilanglauf

In einigen Bundesländern ist das Skifahren im Wald überall erlaubt, in manchen anderen wiederum ist es außerhalb von Wegen, sprich Loipen bzw. Pisten, grundsätzlich verboten. Die SDW empfiehlt, möglichst nur offiziell angelegte Loipen zu benutzen, da deren Streckenverlauf meist auch unter Berücksichtigung des Wildtier- und Biotopschutzes festgelegt wurde. Besonders im Winter kann das Aufscheuchen von Wild zu einem starken Verzehr der Kraftreserven der Tiere führen, was schließlich den Erschöpfungstod bedeuten kann. Bleiben Sie daher auch beim Winterspaziergang immer auf den gekennzeichneten Wegen. Organisierte Wintersportveranstaltungen bedürfen einer Genehmigung. Loipen und Pisten ohne geschlossene Schneedecke sollten nicht befahren werden, da hierdurch der Boden verdichtet und die natürliche Bodendecke beschädigt wird.

 

Sperren von Wäldern für die Besucher

Werden Bäume gefällt oder andere Waldarbeiten durchgeführt, können Waldflächen für Besucher gesperrt werden. Dies geschieht zu Ihrer eigenen Sicherheit, denn gerade bei Fällarbeiten besteht Lebensgefahr! Bei Waldbränden oder starken Stürmen werden Waldbesuche aus Sicherheitsgründen ebenfalls untersagt.

 

Wald

Wälder sind – neben den Ozeanen – die größte CO2-Senke der Erde. Bäume nehmen während ihres Wachstums CO2 aus der Luft auf und speichern es in Form von Kohlenstoff. Das klimaschädliche Gas bleibt für die gesamte Lebensdauer eines jeden Baumes im Holz gebunden und somit der Atmosphäre entzogen. Erst danach wird es, z.B. durch Verrotten im Wald, in gleicher Menge wieder frei. Das frei werdende CO2 binden wiederum nachwachsende Bäume – ein perfekter natürlicher Kreislauf mit Klimaschutzfunktion. Das Beste daran: Die Fähigkeit, CO2 zu binden, besitzt Holz nicht nur als Baum im Wald. Sie bleibt auch erhalten, wenn der Baum gefällt wird und daraus Holzprodukte hergestellt werden. Die Speicherfunktion lässt sich somit durch die Bewirtschaftung der Wälder und die Holznutzung weiter verlängern.

 

Waldbrandschutz

Pressemitteilungen und Hinweistafeln geben Auskunft über die aktuelle Brandgefahr. In Bundesländern, die das System der Waldbrandwarnstufen eingesetzt haben, ist bei der höchsten Waldbrandwarnstufe (4) das Verlassen der Wege untersagt. Hiermit soll verhindert werden, dass durch fahrlässiges Verhalten ein Waldbrand ausgelöst wird.

Im Jahr 2009 gab es in Deutschland etwa 858 Waldbrände, wodurch eine Fläche von ca. 757 Fußballfeldern vernichtet wurde. Wie in den vergangenen Jahren waren die meisten Brände in den Kiefernwäldern Brandenburgs und in Niedersachsen.

Bei etwa 40 % der Brände war die Ursache ungeklärt, ein Viertel wurde durch Brandstiftung und 16 % durch Fahrlässigkeit verursacht. Eine natürliche Ursache war Auslöser bei 7 % der Brände.

Die SDW bittet die Waldbesucher um die Einhaltung des Rauchverbotes im Wald (s. Rauchen) und weist darauf hin, dass das Grillen nur auf ausgewiesenen Plätzen gestattet ist (s. Grillen).

 

Waldschäden

Auch wenn das Waldsterben in den Medien kein Thema mehr ist, die Waldschäden sind höher als noch vor zwanzig Jahren. Abhilfe schafft die Waldkalkung, die die Säureeinträge auf den Waldboden neutralisiert. Dadurch wird unser Trinkwasser vor Schadstoffeinträgen geschützt und bleibt bezahlbar.

 

Waldtiere

Alle Waldtiere stehen unter Schutz und dürfen nicht unnötig gestört werden. Dazu gehört z.B. auch das Aufsuchen der Tiere, um sie zu fotografieren.

Die Jagd ohne entsprechende Erlaubnis ist verboten (s. Jagd).

Mehrere Millionen von Erholungsuchenden kommen jedes Jahr vor allem in die stadtnahen Waldgebiete. Was für die Menschen Erholung und Entspannung ist, kann für die Bewohner des Waldes Stress bedeuten. Die SDW bittet daher die Waldbesucher in der Brut- und Setzzeit (April bis Juni) und im Winter um besondere Rücksicht bei Spaziergängen und Radtouren im Wald.

 

Wandern

In der Regel darf der Waldbesucher die Wege verlassen (s. Betretungsverbote). Einschränkungen bestehen in Schutzgebieten und in Schleswig-Holstein, wo die Wege nur in den Erholungswäldern verlassen werden dürfen. Für kleine Rundgänge und ausgedehnte Wanderungen steht Ihnen in den Wäldern ein gut markeirtes Wanderwegenetz zur Verfügung, so dass es meist nicht erforderlich ist, die Wege und Pfade zu verlassen.

 

Wohnmobile

Grundsätzlich ist die Übernachtung und das Aufstellen von Wohnmobilen in Wäldern verboten. Nur bei Erlaubnis durch die Forstverwaltung und den Waldbesitzer werden in einigen Bundesländern Ausnahmen gemacht.

 

Zecken

Zecken trifft man vorwiegend in Wäldern mit Unterholz. Sie sitzen auf Büschen und Gräsern, und nicht, wie vielfach angenommen, auf Bäumen. Gefährlich an Zecken sind die Erreger, die von ihnen übertragen werden. In Deutschland sind die Frühsommer-Meningoencephalitis (FSME) und Borreliose die häufigsten Krankheiten, die durch Zecken verursacht werden. Um die Gefahr eines Zeckenbisses zu minimieren, rät die SDW, besonders in den gefährdeten Monaten (Frühsommer bis Herbst) nicht durch Gebüsch und Unterholz zu streifen, sondern breitere Waldwege zu nutzen. Die Haut sollte größtenteils bedeckt sein. Kurze Hosen oder Sandalen sind im Wald also nicht zu empfehlen. Während der Zeckensaison ist die Verwendung von Zeckenschutzmitteln ratsam, wie z.B. AUTAN. Auf jeden Fall sollte man nach einer Wanderung möglichst schnell den ganzen Körper und die Kleidung nach den Blutsaugern. absuchen. Aber Vorsicht, junge Zecken sind sehr klein (0,5 mm) und vor allem zwischen den Haaren nur schwer zu erkennen. Bei Hautrötungen und bei Zeckenbissen in Risikogebieten für FSME und Borreliose ist es ratsam, sofort einen Arzt aufzusuchen. Weitere Infos unter Zecke (Link zu unter Waldwissen unter Verhalten im Wald unter Zecke).

 

Zelten

Das Schlafen im Freien, z.B. in einem Schlafsack, ist erlaubt. Dagegen ist das Bauen fester Unterstände, von Hütten und das Aufschlagen von Zelten verboten bzw. genehmigungspflichtig.

 

Quelle:SDW Bundesverband